Die Vollmacht
Wozu wir sie brauchen, was Datenhändler davon sehen und wie du sie widerrufst.
Die DSGVO erlaubt dir, dich bei der Ausübung deiner Rechte vertreten zu lassen. Mit der Vollmacht beauftragst du uns, in deinem Namen Löschung (Art. 17 DSGVO) und Widerspruch gegen Werbung und Profilbildung (Art. 21 DSGVO) zu verlangen.
Du erteilst sie online, indem du deinen Namen eintippst. Wir speichern Name, Zeitpunkt und Fassung. Verlangt ein Datenhändler einen Nachweis, enthält jede Anfrage einen geschützten Link auf die Vollmacht – ohne deine übrigen Kontodaten.
Widerruf: im Konto unter „Vollmacht“ mit einem Klick. Danach senden wir keine neuen Anfragen mehr. Bereits gestellte Anfragen bleiben wirksam.